Wahl veröffentlichen
Wenn evtl. Briefwahlunterlagen erfasst wurden kann die Wahl veröffentlicht werden.
Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Wähler sehen (falls beim Anlegen der Wahl angegeben) die Ergebnisse der Wahl. Der Vorstand kann ein Protokoll der Wahl speichern.