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Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO

abstimmen.online ist für Vereine, Schulen, Firmen etc. gemacht. Diese Einrichtungen müssen laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO mit externen Dienstleistern abschliessen falls die Dienstleister persönliche Daten verarbeiten. Dies ist notwendig, da der Verein/die Schule/die Firma ein Verzeichnis über die Datenverarbeiter anlegen und pflegen muß. Genauso müssen wir als Auftragsverarbeiter solch ein Verzeichnis über unsere „Kunden“ erstellen.

Nur mit einer gültigen Vereinbarung darf abstimmen.online die persönlichen Daten (z.B. Namen der Kandidat*innen) speichern und verarbeiten - in dem von der Vereinbarung vorgegebenen Rahmen.

Die Vereinbarung ist hier: https://abstimmen.online/AO_DSGVO_Auftragsverarbeitung.pdf

Bitte von einer berechtigten Person unterschreiben lassen und an abstimmen.online zurück senden. Ein Scan/Foto per E-Mail genügt an die support@abstimmen.online

Möglicherweise verlangt der oder die berechtigte Person die „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“.

abstimmen.online selbst verwendet ebenfalls Auftragsverarbeiter. Diese sind im Verzeichnis der Auftragsverarbeiter aufgeführt.

dsgvo/vereinbarung.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/22 10:53 von admin