Die Wahlordnung des Vereins/Elternbeirats/etc. beschreibt (oder sollte beschreiben) welche Wahlverfahren erlaubt sind.
Hier aber mal unsere Empfehlung/Meinung:
Wenn weniger oder gleich viele Kandidat*innen wie Posten zur Verfügung stehen, macht eigentlich nur eine Blockwahl Sinn. Wenn z.B. ein Elternbeirat (wie in Bayern) aus maximal 12 Elternbeiräten bestehen kann und 10 Kandidat*innen zur Verfügung stehen, ist die Blockwahl der richtige Wahlmodus. Warum nicht „Einzelstimmen“ oder gar „Häufelung“? Wenn auch nur ein*e Kandidat*in nur eine einzige Stimme bekommt ist er/sie gewählt. Im Zweifelsfall muß der/die Kandidat*in sich also nur selbst wählen und wäre damit gewählt. Den Wählern also die (leicht) komplexere Wahlvarianten aufzuzwingen macht wenig Sinn. Eine*n Kandidat*in „verhindern“ würde nämlich sowieso nicht funktionieren…
Einzelstimmen evtl. mit einer Höchstzahl an zu vergebenen Stimmen macht unserer Meinung nach am meisten Sinn bei allen Wahlen wo mehr Kandidat*innen wie Posten zur Verfügung stehen. Also alle Wahlen für z.B. einen Vorstandsposten. Klar… wenn nur ein*e Kandidat*in für einen Posten zur Verfügung steht macht wieder die Blockwahl mehr Sinn…
Häufelung ist auch möglich ist aber für etliche Wähler die komplexeste Variante.