===== Wahlverfahren ===== Die Wähler*innen stimmen ALLEN Kandidat*innen zu oder eben nicht. Dieser Wahlmodus ist nur verfügbar wenn die Anzahl der Kandidat*innen gleich oder niedriger als die maximale Anzahl an Gewählten ist. Macht dann auch am meisten Sinn unserer Meinung nach. Die Stimmberechtigten haben jeweils eine Stimme. Die Stimmberechtigten haben so viele Stimmen wie erlaubt sind, aber maximal so viele wie die Anzahl an Gewählten/Posten/Delegierte. Wenn also drei Delegierte gewählt werden sollen eben z.B. 2 Stimmen oder eben maximal drei Stimmen. Von diesen Stimmen können sie eine jeweils eine*r Kandidat*in geben. Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden. Möglicherweise reicht eine einzige Stimme um gewählt zu werden. Wenn 3 Delegierte gewählt werden sollen und 2 haben jeweils 20 Stimmen und Nr. 3 nur eine einzige ist Nr. 3 auch mit drin. Aus diesem Grund macht auch dieser Wahlmodus nicht wirklich Sinn, falls die Anzahl der zu besetzenden Posten gleich oder größer als die Anzahl der Kandidat*innen ist. In diesem Fall macht eine Blockwahl mehr Sinn. Wie der Wahlmodus "Einzelstimmen", aber es können mehrere Stimmen pro Kandidat*in vergeben werden. Die Anzahl der Stimmen ist gleich wie bei dem Verfahren "Einzelstimmen" festzulegen. Kennt man z.B. von Kommunalwahlen.... kapiert trotzdem nicht jeder. Wieviele Stimmen maximal pro Kandidat*in vergeben werden können bestimmt der Wahlvorstand. Oft sind z.B. maximal 3 Stimmen pro Kandidat*in erlaubt. Die Wähler*innen können pro Kandidat*in mit JA oder NEIN abstimmen. Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden. Die Stimmberechtigten haben so viele Stimmen wie erlaubt sind, aber maximal so viele wie die Anzahl an Gewählten/Posten/Delegierte. Falls beim Anlegen der Wahl die Möglichkeit der Enthaltung "angeschaltet" wird, sind Enthaltungen möglich. Dies trifft auf jeden der oben aufgeführten Wahlmodi zu.